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Die SchülerInnen sollen behalten:
  • Jedes Jahr werden in Europa 50.000 Menschen im Straßenverkehr getötet, und mehr als 150.000 bleiben für den Rest ihres Lebens behindert.
  • Der Straßenverkehr zerstört das Leben eines immer größer werdenden Teils unserer Gesellschaft.

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> Fiches pédagogiques  > Formation morale et sociale  > Straßenverkehrsopfer

Straßenverkehrsopfer


Fachbezogene Ziele Verkehrssicherheitsziele
  • Persönliche Verantwortung in und vor der Gesellschaft.
  • SchülerInnen sollen sich bewusst machen, welche körperlichen und psychischen Leiden Verkehrsopfer und ihre Angehörigen den Rest ihres Lebens ertragen müssen.
  • Verantwortungsethik aller Verkehrsteilnehmer fördern.
  • Die SchülerInnnen über die Folgen der Verkehrsunfälle informieren.


Auf den Straßen Luxemburgs können für das Jahr 2003 folgende Durchschnittszahlen festgehalten werden:

  • 22,1 Verkehrsunfälle fanden pro Tag statt
  • Alle acht Stunden wurde eine Person in einem Verkehrsunfall verletzt.
  • Einmal pro Woche starb eine Person in einem Verkehrsunfall.

(Quelle: Luxemburger Wort 13.04.2004)

Schülerunterlagen
Straßenverkehrsunfälle: Die Folgen für Getötete, Verletzte und ihre Familien

Das Problem

Jedes Jahr werden in Europa mehr als 50.000 Menschen im Straßenverkehr getötet, und mehr als 150.000 bleiben für den Rest ihres Lebens behindert. Daher wächst die Zahl der hinterbliebenen Familien oder Familien mit schwer behinderten Mitgliedern in der Europäischen Union derzeit um jährlich 200.000. Somit beträgt die kumulierte Zahl der (über)lebenden Angehörigen, deren tragische Situation oft unterschätzt, wenn nicht sogar ignoriert wird, mindestens

2.000.000 Straßenverkehrsopfer

Die volkswirtschaftlichen Kosten erreichen gemäß einer europäischen Studie jährlich 200 Mrd. Euro. Dieser Betrag hat die gleiche Größenordnung wie die Kosten der jährlichen Autoproduktion in Europa. Es kann geschlussfolgert werden, dass der von den Autos rein materiell verursachte Schaden äquivalent zu den Kosten ihrer Produktion ist.

Konservative Evaluationen zeigen, dass das Kosten/Gewinn-Verhältnis für die Verbesserung der Verkehrssicherheit spricht, sie zeigen zweifelsfrei den enormen rein monetären Profit, den die Gesellschaft als Ganzes durch Investitionen in die Verkehrssicherheit haben könnte. Hinzu kommt aber das immense menschliche Leid, welches verhindert werden könnte.

Es ist heute erkannt, dass Straßenverkehrsunfälle ein großes Problem der Volksgesundheit ist, zum einen wegen der hohen Zahl der betroffenen Opfer, zum zweiten aber wegen der Dramatik der Konsequenzen für sie selbst und ihre Angehörigen. Es ist entsetzlich anzuschauen, wie sehr die hinterbliebenen Familien und Familien von schwer behinderten Opfer depressiv, erschöpft, sogar suizid werden. Diese psychologischen Leiden sind häufig schwer, langwierig, und auch permanent. Sie können physische Krankheiten hervorrufen, die die psychische Qual verstärkten und in einen Teufelskreis münden. Zusätzlich begegnen diesen Familien häufig noch Schwierigkeiten mit Behörden, Beamten, der Straf- und Ziviljustiz, und mit Versicherungsgesellschaften.

Bislang ist nur sehr wenig zur Erleichterung ihrer Situation unternommen worden. Die FEVR (Fédération Européenne de Victimes de la Route) fördert die Gründung von Beihilfezentren für Verkehrsopfer, wo sie unentgeltlich moralische, rechtliche und soziale Unterstützung finden können. Die Föderation hat ebenso eine Reihe von legislativen Anträgen zur Verbesserung der Situation dieser Opfer gestellt.

Europäische Ergebnisse

Von den 1274 Antworten kamen 59 % von den Angehörigen der Verkehrstoten und 41% von Angehörigen der behinderten Opfern oder den Verkehrsopfern selbst.

  1. Ersthilfe und Information

    Eine große Mehrheit (91 %) der Familien von Toten und 78 % derer von gesundheitsgeschädigten und behinderten Unfallopfern beklagten sich darüber, nicht ausreichend über ihre gesetzlichen Rechte informiert worden zu sein.
    Ungefähr 85% der Familien erhielten keinerlei Informationen über Unfallopferhilfsorganisationen.

  2. Strafrechtliche Vorgänge

    Die größte Enttäuschung wurde gegenüber den Vorgängen der Strafgerichtsbarkeit ausgedrückt:
    89 % der Familie von Toten und 68 % von denen gesundheitsgeschädigter und behinderter Unfallopfer waren der Meinung, dass in ihrem Fall keine Gerechtigkeit erfolgte, 75 bzw. 61 % glaubten, dass die Urteile nicht fair waren.
    Darüber hinaus fühlten annähernd 70 %, dass ihre Fälle weder adäquat noch ernsthaft oder respektvoll behandelt worden sind.

  3. Versicherungen und Zivilverfahren

    Weitgehendes Missfallen gegenüber Versicherungsunternehmen wurde geäußert. Nahezu 80 % der Familien waren weder zufrieden mit dem Vergleich mit den Versicherungen noch mit deren Angeboten.
    Nahezu 60 % litten unter den Pflichtuntersuchungen, die durch Versicherungen vorgeschrieben wurden und denen sich der Verletzte zu unterziehen hat.
    Eine extraorbitante Mehrheit von 95 % der Familien hielten es für wünschenswert, unmittelbar nach dem Unfall einen für die zivilen Interessen ihrer Familien verantwortlichen Anwalt berufen zu können.

  4. Körperliche Hilfe für verletzte Unfallopfer

    Ungefähr die Hälfte der behinderten Unfallopfer hielten ihre körperliche Verfassung nach 3 Jahren für stabil, für die andere Hälfte war dies, wenn überhaupt, selbst viel später noch nicht der Fall. Der Prozentsatz der durch Versicherungen zuerkannten körperlichen Invalidität, wurde von 60 % der Unfallopfer als unzureichend erachtet. Nahezu 40 % erklärten ihre Unzufriedenheit mit medizinischer Behandlung und Rehabilitation.
    Nur 37 % der Unfallopfer mit Kopf-Verletzungen erklärten, innerhalb der ersten 3 Jahre vollständig wieder-hergestellt gewesen zu sein, weitere 19 % waren dies auch nach diesem Zeitraum (noch) nicht.
    Bei den anderen 44 % verblieben neurologische oder Hirnschäden. Dies ist insofern auffallend, als die Kopfverletzungen mit gleichzeitigen körperlichen Verletzungen in ungefähr der Hälfte aller Straßenverkehrsunfälle vorkamen. Bei den körperlichen Verletzten waren ungefähr 40% unzufrieden mit den neurologischen Behandlungen und der Rehabilitation.
    Nach 3 Jahren litten die kopfverletzten Opfer immer noch unter neurologischen Störungen: Gedächtnisverlust und Konzentrationsunfähigkeit in 78 %, Unfähigkeit, normale Gespräche zu führen, in 70 %, Sprachstörungen in 59 % der Fälle. Nach diesem Zeitraum waren diese Prozentsätze auf 61 %, 52 % und 29 % gefallen. Diese Opfer litten unter folgenden Symptomen: Schlafprobleme in 57 %, Kopfschmerzen in 63 %, störende Alpträume in 61 % und generelle Gesundheitsprobleme in 57 % der Fälle. Kein signifikanter Abfall wurde nach 3 Jahren gesehen, was langdauernde, wenn nicht gar immerwährende psychische Störungen bedeutet.

  5. Psychischer und körperlicher Schaden für die Opfer und deren Angehörige

    Ein großer Anteil der Angehörigen von Toten und behinderten Unfallopfern wie auch die Behinderten selbst leiden unter psychischen Störungen. Die schwerste Situation besteht für die Angehörigen von getöteten Unfallopfern. In den ersten 3 Jahren nach dem Unfall litten 72 % an einem Verlust an Interesse für die alltäglichen Tätigkeiten ( Beruf, Hausarbeit, Kochen, Studium, etc. ), 70 % litten unter Antriebsverlust, 49 % an Verlust des Selbstbewusstseins, 46 % hatten Angstattacken, 37 % überkamen Suizidgefühle, 64 % litten unter Depressionen, 27 % unter Phobien, 25 % unter Essstörungen, 78 % unter Angst, 71 % unter Jähzorn und 71 % waren extrem empfindlich. Nach 3 Jahren fielen diese Quoten im Durchschnitt lediglich um ca. 10 % ab, was Langzeit- und in bestimmten Fällen sogar Dauerleiden signalisiert. Im Einzelnen fiel der Durchschnittswert der Suizidgefährdeten lediglich von 37 % auf 26 % ab. Ein großer Prozentsatz der Angehörigen geriet dabei in extreme psychische Anspannung.

    Mit Ausnahme der Suizidproblematik weisen die Angehörigen von verletzten Unfallopfern ähnliche Gefühle auf wie die Angehörigen von getöteten Unfallopfern. Was die neurologischen Störungen anbetrifft, sehen sich die Verletzten überraschenderweise in einer besseren psychischen Situation als ihre Angehörigen. Dies zeigt sich besonders in Angstattacken, Phobien, Essstörungen, Zornesausbrüchen und Abwendung von anderen Menschen.

    Die Hinterbliebenen waren wieder einmal mit 70 % die Meistbetroffenen, was Beziehungsprobleme, Kommunikationsschwierigkeiten, sexuelle Probleme und Probleme des Intimlebens anbetrifft. Bei den behinderten Unfallopfern betrifft es die Angehörigen mit 40 % und die Unfallopfer selbst mit 50 %. Diese Probleme verschwinden nicht etwa nach 3 Jahren, wie man erwarten sollte, sie verschlechtern sich sogar für jede Gruppe.

    Psychologische Hilfe für die Angehörigen von getöteten Unfallopfern wurde für die Dauer von 3 Jahren nach dem Ereignis von folgenden Gruppen geleistet:
    In 86 % der Fälle durch Freunde, in 87% durch ihre eigene Familie, in 40 % von Ärzten, in 23 % von beruflichen Beratungsstellen, in 5 % durch Gruppentherapie, in 9 % durch Arbeitgeber und in 22 % durch die religiöse Gruppe, der man zugehörig war. Dieses Ergebnis ist das gleiche auch für Angehörige von Gesundheitsgeschädigten und Behinderten und für die Gesundheitsgeschädigten und Behinderten selbst. Diese verlassen sich wesentlich mehr als die vorherige Kategorie auf die Hilfe, die ihnen von Familie und Ärzten entgegengebracht wird, möglicherweise, weil sie sich in einem viel engeren Kontakt mit ihnen befinden. Nach dieser 3-Jahresperiode steigt die o.g. Hilfsbedürftigkeit an.

  6. Konsequenzen für ihr Leben

    Manchmal wird davon ausgegangen, dass sich wegen der Leidensgeschichte die Beziehung zwischen dem Betreffenden und seinen normalen sozialen Partnern verschlechtert. Die vorliegende Untersuchung zeigt allerdings, dass dies nicht immer der Fall ist. Für die Angehörigen von getöteten Unfallopfern erklärten 36 %, es seien keine Veränderung in ihrer Beziehung mit Freunden entstanden, 20 % bzw. 23 % erklärten sowohl bessere als auch schlechtere Beziehungen. Gegenüber ihren Familien erklärten 42 % keine Veränderung, 21 % bzw. 23 % bessere oder schlechtere. Mit ihren Ehegatten gab es bei 34 % keine Veränderungen, bei 16 % bzw. 21 % bessere oder schlechtere. Mit den Kollegen gab es bei 45 % keine Veränderung, bei 6 % bzw. 16 % sowohl bessere als auch schlechtere Beziehungen. Für die Mehrzahl der Angehörigen von Verletzten und die verletzten Unfallopfer selbst sind die sozialen Beziehungen unverändert wie vorher.

    Insgesamt blieb also die Proportion von Veränderungen/keine Veränderungen für diese letzten 2 Kategorien die gleiche. Wenn allerdings eine Veränderung eintrat, so war es gewöhnlich eher eine Verschlechterung als eine Verbesserung. Infolgedessen entbehrt die o.g. Zusammenfassung nicht einer gewissen Genauigkeit, sie ist allerdings begrenzt auf die Verletzten und ihre Familien.

    Nach dem Unfallereignis waren 49 % der Familien von getöteten Unfallopfern und 47 % der Familien von geschädigten oder behinderten Unfallopfern multiplen Veränderungen im Haushalt unterworfen. Familien von getöteten Unfallopfern litten in 6 % der Fälle unter einer Trennung. In 5% der Fälle erfolgten Scheidungen, in 28 % verließen ihre Kinder das Haus. 33 % änderten den Wohnsitz und 3 % heirateten wieder. Für die Unfallverletzten und ihre Familien kam es viel häufiger zu Trennung und Scheidung.

    Für 68% der Angehörigen von getöteten Unfallopfern war es in den ersten 3 Jahren nicht möglich, Zukunftspläne zu schmieden. Nach dieser Zeit war dies immerhin noch bei 59 % der Angehörigen der Fall. Für die Angehörigen von verletzten und gesundheitsgeschädigten Unfallopfern waren die Aussichten ein wenig besser. Wie oben bereits gezeigt, waren die gesundheitsgeschädigten Unfallopfer weniger pessimistisch.

    Für 91 % der Angehörigen von getöteten Unfallopfern kam es zu einem erheblichen Verlust der Fähigkeit, ihr Leben wie vor dem Crash zu leben. Dies galt für die ersten 3 Jahre. Nach dieser Zeit verblieb dieser Verlust für eine lange Zeit in 84 % der Fälle, für viele wird dieser Verlust des Lebensgefährten dauernd schmerzlich anhalten. Die Prognose betreffend der ersten 3 Jahre war für die Angehörigen von gesundheitsgeschädigten Unfallopfern nicht so schlecht ( 68 % ), Gleiches gilt für die gesundheitsgeschädigten Unfallopfer selbst ( 69 % ). Einige Zeit nach dieser Periode war von den Angehörigen keine Veränderung gegenüber dieser Situation festgestellt, jedoch empfanden 15 % der gesundheitsgeschädigten Unfallopfer selbst eine Verbesserung.

  7. Konsequenzen betreffend des ausgeübten Berufes

    Ca. 60 % der Angehörigen von getöteten Unfallopfern, 80 % von Angehörigen von gesundheitsgeschädigten Unfallopfern und 70 % von den Gesundheitsgeschädigten selbst, welche ihren Beruf wechselten, taten dies wegender mit dem Unfall zusammenhängenden Umstände. Unter denen, welche ihre Arbeit verloren haben, geschah dies zu 65 %, 33 % bzw. ebenfalls zu 33 % aus psychischen Gründen, bei dem Rest aus körperlichen Gründen.

Zusammenfassung

Die vorliegende Studie zeigt überdeutlich, dass der Straßenverkehr das Leben eines immer größer werdenden Teils unserer Gesellschaft zerstört.
Seitens öffentlicher Stellen einschließlich des gesetzlichen Systems wurde ja inzwischen genau erkannt, dass diese Hinterbliebenen oder gesundheitlich Geschädigten durch bzw. nach Straßenunfällen auf Dauer oft schwerer geschädigt sind, als es bei anderen Opfern oder nach Totschlag der Fall ist.

Und dennoch gibt es immer noch keine wirksame Hilfe und so gut wie keinen - wie auch immer gearteten - Ausgleich für geschädigte Unfallopfer und ihre Familien.
Ziel der vorliegenden Studie war es, die hauptsächlichsten Erfordernisse der Unfallopfer und/oder ihrer Familien aufzuzeigen und adäquate Maßnahmen zur Linderung möglicher Leiden in Vorschlag zu bringen, Diskriminierung und Ungerechtigkeit zu verhindern und die Verminderung von Lebensqualität und Lebensstandards zu begrenzen.

Schülerarbeiten

  1. Einzelarbeit

    Fasse die von den Unfallopfern, in der vorliegenden Studie, geäußerten Bedenken zusammen (ca. 100 Wörter).

  2. Gruppenarbeit

    Erstelle mit Hilfe dieser Studie und durch Gespräche mit Unfallopfern und / oder Angehörigen, respektiv Hinterbliebenen, einen Maßnahmekatalog zur Linderung möglicher Leiden von Unfallopfern und / oder ihrer Familie hinsichtlich folgender Punkte:

    1. Ersthilfe und Information
    2. Strafrechtliche Vorgänge
    3. Versicherungen und Zivilverfahren
    4. Körperliche Hilfe für verletzte Unfallopfer

Lehrerunterlagen
Zusätzliche Informationen

In der vorliegenden Studie haben Verkehrsopfer folgende Punkte genannt um die Aufmerksamkeit der Verantwortlichen national und europaweit auf ihre Schicksale zu lenken, die ja teilweise - durch Straßenverkehrsunfälle verursachte - Leidensgeschichten sind.

Information

Ein dringliches Erfordernis ist zunächst, entsprechende Informationen zu erhalten über

  • Umstände des Crashs,
  • gesetzliche Rechte
  • Prozedere einschließlich der gerichtlichen Untersuchungen
  • Vorgehen gegenüber den Versicherungsunternehmen
  • Details bzgl. der Zivilgerichtsverfahren
  • Listen von Hilfs- und Opferorganisationen
  • Informationen bzgl. entsprechender Beratung

Solche Informationen sollten in kleinen Büchlein enthalten sein, die durch die Polizei an die jeweiligen Opfer ausgegeben werden. Diese Büchlein sollten auch kostenlos bei Hilfsorganisationen, Krankenhäusern und Gerichten verfügbar sein. Einige Unfallopferorganisationen haben gerade solche Informationsbüchlein in limitierter Auflage verteilt. Druck und Verteilungskosten dieser Büchlein sollten durch die entsprechenden Regierungen getragen werden, die weiterhin auch ein Ausbildungsprogramm für all die Stellen gründen sollten, welche in Kontakt mit geschädigten Unfallopfern kommen. Die Polizei sollte die Unfallopfer bzw. deren Familien über die Details und die Vorgänge des jeweiligen Falles auf normaler Basis informieren.

Support

Dringende Notwendigkeit besteht, was emotionale, praktische und gesetzliche Hilfe angeht.

Es wurde vorgeschlagen, das freie sog. „Hilfszentren" für Unfallopfer gegründet werden sollten, wo Unfallopfer solche Hilfe und Unterweisung in gesetzlicher, medizinischer und psychologischer Hinsicht erhalten sollten. Freiwillige Unfallopferorganisationen sollten durch staatliche Fonds ausgestattet werden, um ihre Aufgaben zur Unterstützung von Unfallopfern nachkommen zu können. Im Fall von Tod oder schwerer Verletzung sollte ein Anwalt, der verantwortlich für die zivilen Interessen der Unfallopfer und/oder ihrer Angehörigen ist, unmittelbar nach dem Unfall hinzugezogen werden.

Strafgerichtsbarkeit

Strafgerichtsverfahren sollten vereinfacht und beschleunigt werden. Folgen von Verkehrsverstößen mit nachfolgenden Todesfällen oder Verletzungen müssen den Tod und die Verletzungen als zentrales Anliegen behandeln.
Wo es notwendig ist, müssen Gesetze geändert werden, um sicherzustellen, dass Tod und Verletzung verfolgt werden. Urteile müssen ausreichend streng sein, um eine Abschreckung zu erreichen.

In das Strafrechtssystem, bei welchem z.Zt. die Beklagten Vorteile haben, muss Gleichgerechtigkeit eingeführt werden. Sie wäre durch entsprechende Zahlungen seitens der Konzerne zugunsten der Bedürfnisse der Unfallopfer zu erreichen.
Konzerne dürfen also nicht länger von den gerichtlichen Vorgängen ausgeschlossen bleiben, sondern bei diesen Vorgängen als beteiligte Partei voll eingebunden werden.
Volle Teilnahme und Information würde also den zahlreichen Schwierigkeiten vorbeugen können, welche eine ganze Reihe von Unfallopfern mit der Justiz haben.

Ansprüche gegen die Versicherungsunternehmen

Was die Höhe der Zahlungen, die derzeit durch die Versicherungsunternehmen angeboten werden, bei Vergleichsverfahren anbetrifft, besteht eine weitverbreitete Unzufriedenheit seitens der Unfallopfer, speziell in schweren Fällen.

Unfallopfer und die Familien der Unfallopfer werden ohnehin schon äußerst ungerecht behandelt, sowohl durch die Länge der Verfahren als auch die fehlende Sensibilität der Mitarbeiter (Anwälte) von Versicherungsunternehmen.

Zivilgerichtsverfahren

Zivilprozesse sollten nicht als Ersatz für Strafgerichtsverfahren angesehen werden.
Verfahren müssen vereinfacht und beschleunigt, Sekundärschäden mitberücksichtigt werden.
Versicherungsunternehmen sollten verpflichtet werden, unverzügliche Zahlungen zu leisten, um außergewöhnliche Ausgaben wie Bestattungskosten etc. auszugleichen.

Zusätzliche Zahlungen sollten an die Unfallopfer und deren Familien geleistet werden, die nicht länger imstande sind, sich selbst zu helfen. Die Höhe der entsprechenden Zahlung soll der Relation des Schadens entsprechen.
Sekundärschäden müssten ebenfalls berücksichtigt werden.

Auch Zivilprozesse müssen vereinfacht und beschleunigt werden. Zivilprozessverfahren sollten nicht als Ersatz für Strafgerichtsverfahren angesehen werden.
Alle Schritte müssen getan werden, Kopfverletzungen bei Unfallopfern festzustellen und es den Betreffenden zu ermöglichen, ein annähernd normales Leben führen zu können.

Seelische und körperliche Schäden bei Unfallopfern und ihren Angehörigen

Der plötzliche und schmerzliche Tod eines Familienmitgliedes und speziell eines Kindes hat eine tiefe Wirkung auf das Leben der übrigen Familienmitglieder. In vielen Fällen verlieren die Hinterbliebenen die Lebenslust, Suizidgedanken und tatsächliche Suizide steigen an. Oftmals bricht das Immunsystem der Betroffenen zusammen, was sich dann in Form von Krankheiten oder sogar tödlich auswirkt. Mit Ausnahme der Suizidgefahr befinden sich die Angehörigen von gesundheitsgeschädigten Unfallopfern in der gleichen Verfassung.

Diese genannten widrigen Umstände zeigen dringendes Bedürfnis für langandauernde emotionale, moralische und psychologische Hilfe für die Familien von Unfallopfern. Diese entsprechende Hilfe, welche hauptsächlich von Freunden und Familienmitgliedern gewährleistet wird, sollte durch die o.g. Hilfszentren vervollständigt werden. Die widrigen Umstände sind die hauptsächlichen Ursachen für den Verlust der Lebensqualität. Wenn dieser auch als Sekundärschäden beurteilt wird, wird er trotzdem zur Zeit gesetzlich (noch) nicht anerkannt.

Zu den Schülerarbeiten

  1. Einzelarbeit

    Signifikante Ergebnisse dieser Studie waren:

    1. Die Informationen an Verkehrsunfallopfer betreffend ihrer gesetzlichen Rechte und die existierenden Hilfsorganisationen sind z.Zt. vollkommen unzureichend.
    2. Die meisten Opfer und die betroffenen Familien benötigen ein hohes Maß an emotionaler, praktischer und gesetzlicher Hilfe.
    3. Die Opfer und ihre Familien äußern höchste Unzufriedenheit über ihre Erfahrungen mit Straf- und Zivilgerichtsbarkeit.
    4. Unfallbedingte, häufig bestehende Hirnschäden mit der Folge langer Beeinträchtigung finden bislang keine ausreichende gesetzliche Anerkennung.
    5. Seelische Leiden bei Verkehrsopfern und ihren Familien sind oft stark ausgeprägt und langandauernd. Diese Leiden verschlimmern sich und sind oft Ursache psychosomatischer Krankheiten, welche fatale Folgen, auch Suizid, nach sich ziehen können.
  2. Gruppenarbeit

    1. Ersthilfe und Information

      Die meistbenötigte Hilfe für Familien ist:

      • Ausschließlich von speziell dafür ausgebildeten Personen über den Tod des Angehörigen informiert zu werden
      • Unverzüglicher Zugang zum Körper des Getöteten
      • Unverzügliche emotionale, psychologische, praktische und gesetzliche Hilfe
      • Unverzügliche Information über ihre gesetzlichen Rechte, gesetzliche Vorgänge, Hilfs- und Unfallopferorganisationen, umfassende
      • Umstände der Unfalldetails, der Leichenschau und der gesetzlichen Beratung. Information bei Todesfällen durch jemand, der für solche Gespräche besonders geeignet ist.
      • Gesetzliche Unterstützung
    2. Strafrechtliche Vorgänge

      Die meistgestellten Forderungen der betroffenen Familien waren:

      • Zwangs-Blutproben auf Alkohol oder Drogen bei Fahrern, die einen Unfall verursacht haben
      • Durchführung der Recherchen und der gerichtlichen Verfolgung genau so wie in Mordfällen
      • Fahrverbot für Fahrer, die getötet oder Verletzungen verursacht haben, bis zum Gerichtsverfahren
      • Einbeziehung der Familien von Opfern in die Abwicklungsverfahren
      • Gegenseitiger Respekt während der Abwicklungsverfahren
      • Härtere Strafen, angemessenere Gefängnisstrafen und/oder alternative Bestrafung in Fällen schwerer Folgen wie Tod oder Verletzung
      • Lebenslanges Fahrverbot für Wiederholungstäter
    3. Versicherungen und Zivilverfahren

      Die meistgestellten Forderungen waren:

      • Zahlungen für Kosten durch Beerdigungen, Einkommensverlust, Ärztliche Behandlung müssten unverzüglich bezahlt werden, um Unfallopfer und deren Familien vor unannehmbaren finanziellen Härten zu bewahren.
      • Dringende Überprüfung der Tarife und Policen von Versicherungsunternehmen
    4. Körperliche Hilfe für verletzte Unfallopfer

      Diese Fragebogenaktion erbringt sehr wichtige Nachweise, so z.B.:

      • Körperliche Beeinträchtigung nach Straßenverkehrsunfällen haben Langzeiteffekte, welche scheinbar nicht erkannt werden, so dass nicht garantiert ist, dass die Opfer ihren früheren Lebensstandart wieder erreichen.
      • Die Wirkungen von Kopfverletzungen werden oft nicht erkannt, weil sie nicht immer vordergründig sichtbar sind. Sie kosten die Unfallopfer sogar Beruf oder Ausbildung mit allen schweren ökonomischen Konsequenzen für die Gesellschaft insgesamt.

Literaturverzeichnis

Zur Erstellung der vorliegenden „Fiche pédagogique“ wurden folgende Unterlagen herangezogen:
  • Fédération Européenne des Victimes de la Route
    Auswirkung von Unfalltod und - verletzung auf der Strassen
    Untersuchung über die Hauptgründe der Verminderung der Lebensqualität und des Lebensstandards von Straßenverkehrsunfallopfern und ihren Familien. Vorschläge zur Verbesserung dieser Situation. Schlussbericht. Studie in Zusammenarbeit mit der Kommission der Europäischen Union, Februar 1995
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