Organspende
- Persönliche Verantwortung in und vor der Gesellschaft.
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- Die SchülerInnen über die Möglichkeit, nach dem eigenen Tod Leben zu schenken, informieren.
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Viele Menschen haben 2003 ihr Herz verschenkt.
500 davon waren Organspender
Man kann sein Herz zweimal verschenken.
Zu wenige tun es.
Dabei ist für viele kranke und behinderte Menschen eine Organtransplantation die einzige Chance, ein neues Leben zu beginnen.
So, wie man Liebe nicht erzwingen kann, so ist auch die Bereitschaft zur Organspende freiwillig.
Das bedeutet auch, dass kein Mensch wegen seiner Entscheidung kritisiert werden darf.
(Quelle:Organspende)
Schülerunterlagen
Organspende schenkt Leben !
Jedes Jahr kommen auf luxemburgischen Strassen mehr als 50 Menschen bei
Verkehrsunfällen ums Leben. Oft hätte diesen Menschen geholfen werden
können, gäbe es ausreichend lebensrettende Organspenden. Andererseits
hätten Menschen, für die jede Hilfe zu spät kam, durch eine
Einwilligung in ihrem Organspendeausweis anderen Schwerverletzten ein
zweites Leben schenken können.
Organtransplantationen haben bereits vielen Menschen das Leben gerettet
oder Gesundheit und Lebensqualität zurückgegeben. Für die Medizin
gehört heutzutage die Übertragung von Organen und Gewebe zu den
anerkannten und sicheren Verfahren der Patientenversorgung. Doch stehen
in unserem Land deutlich weniger Organe für Transplantationen zur
Verfügung, als benötigt würden.
Aber jeder von uns kann einmal auf eine Transplantation angewiesen sein, ob jung oder alt
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Cordula Peters ist seit 1994 lungentransplantiert. Chronische Infektionen hatten ihre Lunge zerstört.
„Ich bekam kaum noch Luft und war von einer Sauerstoffflasche abhängig.
So wollte ich nicht weiterleben. Als ich dann nach der Transplantation
den ersten Atemzug ohne Beatmungsschlauch machte, da fing mein zweites
Leben an. In meiner Freizeit treffe ich mich mit Freunden und treibe
viel Sport, vor allem Reiten und Schwimmen.“
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Martina Richters Nieren waren von Geburt an krank. Noch vor ihrem
sechsten Geburtstag musste sie mit der Dialyse beginnen. Ihre Eltern
entschlossen sich zur Lebendspende. Aus medizinischen Gründen war die
Mutter als Spenderin geeignet. Im März 1993 wurde eine ihren Nieren auf
Martina übertragen.Heute geht es Martina und ihrer Mutter gut. Martina
ist in ihrer Freizeit sehr aktiv. Sie fährt Fahrrad und Inline-Skates
und reitet manchmal.
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Nach ihrer Nierentransplantation 1986 hat Kerstin Johann zwei gesunde Kinder zur Welt gebracht.
„Nach der Transplantation hatte ich plötzlich wieder Kraft und Energie.
Ich konnte auch wieder in meinem Traumberuf als Zirkusartistin
arbeiten. Das gespendete Organ hat mir ein neues Leben – und das Leben
meiner Kinder geschenkt. Dafür bin ich dankbar.“
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Kurt Kaiser erhielt 1988 ein neues Herz. Heute arbeitet er wieder in
seinem alten Beruf und ist sportlich sehr aktiv. 1994 wurde er
Weltmeister und 1996 Vize-Weltmeister im Biathlon der
Herztransplantierten. Bei den 4. Welt-Winterspielen der
Transplantierten gewann er dreimal Bronze.
„Der Sport verhilft mir zu mehr Lebensqualität und seelischer
Ausgeglichenheit. Die sportlichen Erfolge erleichterten mir den
Entschluss, meinen Beruf wieder auszuüben.“
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Mögliche Transplantationen
Von den Organen können derzeit Nieren, Herz, Lunge, Leber und
Bauchspeicheldrüse übertragen werden. Ebenfalls transplantiert werden
können Gewebe wie die Augenhornhaut (Cornea).
Herz
Die Transplantation des Herzens ist bei vielen schweren Erkrankungen
die letzte Rettung. Zum Beispiel bei fortschreitender
Herzmuskelschwäche, koronaren Herzkrankheiten oder Herzfehlern bei
Kindern und Neugeborenen, die operativ nicht behoben werden können.
Welt weit wurden ca. 54000 Herztransplantationen durchgeführt (Stand: Dezember 2001).
Lunge
Eine Lungentransplantation kann erforderlich werden bei der
Erbkrankheit Mukoviszidose, grobblasiger Lungenüberblähung oder der
Verhärtung der Lunge durch Bindegewebe.
Welt weit wurden ca. 10000 Lungentransplantationen durchgeführt (Stand: Dezember 2001).
Leber
Fällt die Funktion der Leber aus (z.B. durch Vergiftungen oder
Infektionen), muss dringend transplantiert werden, um das Leben des
Patienten zu retten. Es gibt im Gegensatz zur Niere keine apparative
Ersatztherapie.
In bestimmten Fällen wird nur ein Teil der Spenderleber transplantiert.
Das erkrankte Organ wird so vorübergehend ersetzt, bis es sich wieder
erholt hat. Eine solche Teilung der Spenderleber kann mehreren
Patienten helfen. Die größere Leberhälfte wird beispielsweise einem
Erwachsenen verpflanzt, die kleinere einem Kind.
Welt weit wurden ca. 74000 Lebertransplantationen durchgeführt (Stand: Dezember 2001).
Pankreas (Bauchspeicheldrüse)
Die Bauchspeicheldrüse – sie produziert das Blutzuckerhormon Insulin –
wird vornehmlich zusammen mit einer Niere transplantiert, und zwar bei
Patienten mit Nierenversagen, die an Diabetes mellitus leiden.
Die Transplantation kann das Insulinspritzen erübrigen und die
gefürchteten Spätschäden eines Diabetes mellitus aufhalten oder sogar
rückgängig machen.
Welt weit wurden ca. 10000 Pankreastransplantationen durchgeführt (Stand: Dezember 2001).
Niere
Ein vollständiges und nicht mehr heilbares Nierenversagen kann z.B.
durch eine chronische Nierenentzündung, Infektionen oder
Tablettenmissbrauch entstehen.
Wenn Medikamente und eine strenge Diät den Zustand nicht mehr beheben
können, ist ein Weiterleben nur noch mit Hilfe einer Dialysebehandlung
oder einer Nierentransplantation möglich.
Welt weit wurden ca. 470000 Nierentransplantationen durchgeführt (Stand: Dezember 2001).
Cornea (Augenhornhaut)
Die Hornhaut schließt das Auge nach vorne als durchsichtiges „Uhrglas“
ab. Verliert sie ihre Transparenz, erblindet der Betroffene. Die
häufigsten Gründe für eine Eintrübung der Hornhaut sind Infektionen mit
dem Herpesvirus, extreme Hornhautverdünnungen, Verletzungen oder
angeborene Erkrankungen.
Eine Hornhaut-Transplantation kann den Patienten das Augenlicht zurückgeben oder eine Erblindung verhindern.
Welt weit werden jährlich ca. 100000 Hornhauttransplantationen durchgeführt (Stand: Dezember 2001).
Hirntod
Der Begriff des Hirntodes ist für viele Menschen schwer zu verstehen
und vielleicht auch beängstigend: ein „hirntoter“ Mensch unterscheidet
sich rein äußerlich nicht von einem bewusstlosen Kranken – trotzdem ist
er tot.
Die moderne Intensivmedizin ermöglicht die langfristige
Aufrechterhaltung körperlicher Funktionen wie Kreislauf und Atmung,
selbst wenn das Gehirn als Steuerungszentrale aller Organe
unwiderruflich ausgefallen ist.
Was bedeutet „Hirntod“ ?
Ausfall der Hirndurchblutung
Durch den Stillstand der Hirndurchblutung (z.B. durch eine
Hirnschwellung nach Unfall) kommt es zu einem vollständigen und
endgültigen Ausfall der Hirnfunktionen, was in kürzester Zeit
Atemstillstand und damit den Tod des Menschen zur Folge hat.
Künstliche Beatmung
Das Gehirn ist das übergeordnete Steuerungszentrum für alle Organe und
Sitz des Denkens und Fühlens. Fällt es aus, können verschiedene
Körperfunktionen mit Maschinen und Medikamenten erhalten werden.
Nur durch eine maschinelle Beatmung können Kreislauf, Automatie des
Herzschlages und Sauerstoffaufsättigung des Blutes weiter
aufrechterhalten werden. Die intensivmedizinische Behandlung verhindert
den Funktionsausfall der übrigen Organe, welche die Voraussetzung für
eine Organtransplantation ist.
Mit dem totalen und unumkehrbaren Ausfall des Gehirns sind die für das
Leben des Menschen unabdingbaren Voraussetzungen endgültig und
unwiederbringlich erloschen. Das ist der Zeitpunkt für die Feststellung
des Todes. Eine Fortsetzung der Intensivbehandlung kann danach keine
Hilfe mehr bringen.
Wie wird der Hirntod festgestellt ?
Die allgemeine Feststellung des Todes bei Stillstand von Atmung und Herzschlag kann von jedem Arzt vorgenommen werden.
Die Feststellung des Hirntodes dagegen ist an besondere, unumgängliche Bedingungen gebunden:
Sie wird von zwei spezialisierten und erfahrenen Ärzten, die nicht an
einer möglichen Transplantation beteiligt sein oder der Weisungen eines
an der Transplantation beteiligten Arztes unterliegen dürfen,
unabhängig voneinander, nach genauesten klinischen und apparativen
Kontrolluntersuchungen dokumentiert.
Seit wann gibt es den Hirntod?
Der Tod des Gehirns stellt schon immer beim Menschen und bei allen
höher entwickelten Lebewesen das wesentliche und endgültige Moment des
äußerlich zu beobachtenden Todes dar. Wessen Herz stehen bleibt,
erleidet zwangsläufig nach kurzer Zeit auch einen vollständigen und
endgültigen Hirnfunktionsausfall. Damit ist der Mensch gestorben,
selbst dann, wenn es gelingen sollte, den Herzschlag wiederzube„leben“.
Aber erst mit Einführung der künstlichen Beatmung Ende der 50er Jahre
ist es möglich geworden, dass der Hirntod unabhängig und mit zum Teil
erheblicher zeitlicher Latenz vor dem Versagen der übrigen
Körperfunktionen (d.h. auch einem Herzstillstand) eintritt. Die
Erstbeschreibung dieses Zustandes (unter der Bezeichnung „Coma
dépassé“) erfolgte 1959 durch die französischen Wissenschaftler
Mollaret und Goulon.
Die wichtigsten Fragen zum Hirntod
Was ist der Unterschied zwischen „tiefem Koma“ und dem Hirntod?
Als „Koma“ wird ein Zustand tiefer Bewusstlosigkeit bezeichnet, in
welchem der Betroffene nicht erweckbar ist und auf keinerlei äußere
Reize reagiert. Es ist ein unerlässliches Symptom des Hirntods. Dieser
kann erst dann festgestellt werden, wenn alle grundlegenden
Voraussetzungen erfüllt sind und neben dem Koma auch ein nicht
umkehrbarer Ausfall aller Hirnstammreflexe und der Spontanatmung
(Apnoe) eingetreten ist und die Irreversibilität dieses Befundes durch
apparative Untersuchungen oder/und eine entsprechende Beobachtungszeit
bestätigt wurde.
Es lassen sich nicht alle Hirnfunktionen messen. Kann man dann überhaupt von einem „Ganzhirntod“ sprechen?
Es ist richtig, dass die unübersehbare Vielzahl von Hirnfunktionen
nicht durch klinische oder apparative Untersuchungen in ihrer
Gesamtheit erfasst werden kann. Dies ist aus medizinischer Sicht auch
unnötig. Vielmehr soll durch die Hirntoddiagnostik die Vollständigkeit
und Endgültigkeit einer Schädigung des Gehirns als funktionierendes
Ganzes festgestellt werden. Die Gültigkeit dieses Konzeptes ist
empirisch begründet, d.h. durch Erfahrung an vielen Tausenden von
Hirntod-Fällen belegt. Es erhebt dabei nicht den Anspruch, den Tod
jeder einzelnen Hirnzelle nachzuweisen.
Im übrigen: Auch beim Herztod – z.B. bei einem irreversibel
geschädigten Herz nach Herzinfarkt – können durchaus noch einzelne
Zellbereiche für gewisse Zeit überleben. Für die Feststellung des Todes
wurde und wird dabei nie der Nachweis eines Absterbens jeder einzelnen
Zelle geprüft oder gefordert.
Kann ein Hirntoter wieder erwachen?
Eine sachgerechte Hirntodfeststellung bedeutet, dass alle Funktionen
des Gehirns unwiederbringlich erloschen sind. Die direkte oder
indirekte Ursache hierfür ist ein kompletter Ausfall der gesamten
Hirndurchblutung. Dies führt nach kurzer Zeit zum Tod des Gehirns. Es
wird daraus ersichtlich, dass ein Wiedererwachen aus dem Hirntod –
ebenso wie jede Form von Bewusstsein nach Eintreten des Hirntodes –
definitiv nicht möglich ist.
Wird ein potentieller Organspender nicht zu früh von den Ärzten aufgegeben?
Nein, denn ein Arzt ist zunächst immer vorrangig am Überleben und an
der Genesung „seines“ Patienten interessiert und nicht am Wohlergehen
eines anonymen Organempfängers. Dazu ist er im übrigen schon aufgrund
seines hippokratischen Eides verpflichtet. Wenn er sich dennoch
entscheiden muss, eine aussichtslose Behandlung abzubrechen, hat er
sich durch klar vorgegebene Untersuchungen davon zu überzeugen, dass
der Patient tot ist, bevor eine Organspende in Frage kommt.
Voraussetzung hierfür ist die zweifelsfreie Hirntodfeststellung. Mit
der Hirntoddiagnostik wird wissenschaftlich fundiert festgestellt, dass
ein Mensch mit Sicherheit keine Chance einer Rückkehr ins Leben mehr
hat. Sie schafft Klarheit darüber, dass jede weitere Behandlung sinnlos
ist.
Beeinflussen ärztliche Interessen die Entscheidung, wann und bei wem eine Hirntoddiagnostik vorgenommen wird?
Nein! Sowohl das ärztliche Standesrecht als auch das
Transplantationsgesetz fordern, dass nur solche Ärzte die
Hirntoddiagnostik vornehmen dürfen, welche nicht an einer Organentnahme
beteiligt sind. Transplantationsmediziner werden erst einbezogen, wenn
zwei andere Ärzte die Hirntoddiagnostik abgeschlossen haben. Diese
strikte Aufgabentrennung bewahrt den Arzt vor dem inneren Zwiespalt,
sich für das Wohl des einen oder anderen Patienten entscheiden zu
müssen.
Braucht man die Hirntoddiagnostik nur für die Transplantationsmedizin?
Nein, denn sie ist auch ohne die Transplantationsmedizin eine wichtige
Untersuchungsmethode. Beispielsweise, um zu entscheiden, ob eine
weitere Behandlung noch medizinisch sinnvoll ist, unabhängig von der
Tatsache ob man Organspender ist, oder nicht!
Organspendenstatistik in Luxemburg
Luxemburg gehört der Stiftung Swisstransplant an. Dieser Stiftung gehören 13 europäische Länder an.
Laut dem Aktivitätsbericht 2002 dieser Stiftung, nimmt Luxemburg den
letzten Platz mit einem Durchschnitt von 7,5 Organspendern auf eine
Million Einwohner ein.
Im Jahr 2002 hat es in Luxemburg drei Organspenden gegeben. Im selben Jahr haben fünf Personen eine Transplantation erhalten.
Alle Patienten aus Belgien, Deutschland, Niederlande, Luxemburg,
Österreich und Slowenien sind bei EUROTRANSPLANT in den Niederlanden
registriert. Außer für den Fall, dass ein kompatibler Empfänger auf der
luxemburgischen Warteliste steht, gehen die entnommenen Organe in den
Pool der Stiftung EUROTRANSPLANT. Dagegen versorgt das
Transplantationszentrum Luxemburg mit Organen, die in anderen Ländern
entnommen worden sind.
1998 konnte im Rahmen von EUROTRANSPLANT nur ein Drittel der 12000
wartenden Patienten eine Nierentransplantation bekommen. Allein in
Luxemburg schwankt die Zahl der Patienten auf der Warteliste für eine
Nierentransplantation, seit rund zehn Jahren, zwischen 15 und 20
Fällen. Zu viele Patienten, die auf ein lebenswichtiges Organ warten,
sterben weil sie nicht rechtzeitig transplantiert werden konnten.
Was sagt das Gesetz vom 25. November 1982 ?
„Eine Organentnahme (...) ist erlaubt bei Personen die sich zu
Lebzeiten nicht schriftlich dagegen ausgesprochen haben.“ Es wird
demnach eine solidarische Einstellung von allen in Luxemburg lebenden
Personen angenommen.
Gibt es eine Alternative zur Organspende ?
Nein! Mit Ausnahme der Niere, deren Funktion durch die Blutwäsche
(Dialyse) übernommen werden kann, ist kein anderes Organ für eine
längere Zeit durch eine Maschine oder ein anderes Verfahren ersetzbar.
Erst die Transplantation ermöglich vielen schwerkranken Patienten das
Überleben. Ein Ausfall der Herz-, Lungen- oder Leberfunktion führt
unweigerlich zum Tod.
Warum ist es wichtig, eine Entscheidung zur Organspende zu treffen ?
Damit Ihr persönlicher Wille berücksichtigt werden kann.
Mit dem Organspendeausweis können Sie sich für oder gegen eine
Organspende nach dem Tod entschließen. Dabei können Sie sich auf
bestimmte Organe beschränken. Auf jeden Fall sollten Sie mit Ihren
Angehörigen darüber sprechen und selbst eine Entscheidung treffen.
Denn wenn im Todesfall eine Organspende aus medizinischer Sicht in
Frage kommt und keine schriftliche Erklärung vorliegt, werden die
nächsten Angehörigen des Verstorbenen gebeten, in Ihrem Sinne zu
entscheiden.
Meistens sind in diesen Situationen nicht nur die Angehörigen, sondern
auch die Ärzte überfordert, wie folgendes Zitat einer Ärztin belegt:
„Es gibt keine schlimmere Situation, als Angehörige bei einem Todesfall
um eine Organspende zu bitten. Häufig kennen sie nicht den Willen des
Toten.“
Sich für eine Organspende zu entscheiden heißt also im Ernstfall, nicht
nur anderen Menschen zu helfen, sondern auch der eigenen Familie eine
sehr schwere Entscheidung zu ersparen.
Was können Sie tun ?
Wenn Sie mit einer Organspende für eine Transplantation einverstanden sind:
- Informieren Sie Ihre Familie
- Erklären Sie Ihren Willen auf einer Spenderkarte
Wenn Sie dagegen sind:
- Informieren Sie Ihre Familie
- Erklären Sie Ihren Willen auf der Rückseite der Spenderkarte
Wenn Sie Ihren Willen nicht bekundet haben:
- Im Todesfall muss der Arzt Ihre Angehörigen fragen ob Sie sich gegen eine Organspende ausgesprochen haben.
Tatsächlich wird in der Praxis die Stellungnahme der Familie immer
gefragt, trotz des gesetzlichen Prinzips, da von jedem, der zu
Lebzeiten keinen Widerstand ausgedrückt hat, angenommen wird, dass er
Spender ist.
Treffen Sie Ihre Wahl jetzt !
Ihre Entscheidung wird in jedem Fall respektiert.
Lehrerunterlagen
Für den Unterricht sollte die Lehrerin oder der Lehrer den
Jugendlichen einige Organspendeausweise, die an den folgenden
Telefonnummern erhältlich sind, vorzeigen. Falls Sie mehr Informationen
über die Organspende wünschen, wenden Sie sich bitte auch an:
- Luxembourg-Transplant
Tel : 4411-2022
Fax : 44 13 24
- Gesundheitsministerium, Abteilung Präventivmedizin
Tel : 478-5562
Fax : 46 79 67
Die Schüler sollen über das Thema der Organspende informiert werden
und dazu aufgefordert werden einerseits über eventuelle ihnen bekannte
Beispiele aus dem Bekanntenkreis zu berichten und andererseits ihre
Meinung zum Thema in der Klasse vorzubringen und zu verteidigen.
Die Schüler sollen sich selbst für oder gegen eine Organspende
entscheiden. Sie dürfen auf keinen Fall bei ihrer Meinungsbildung, von
der Lehrerin oder dem Lehrer, in die eine oder die andere Richtung
manipuliert werden.
Ihre Entscheidung muss in jedem Fall respektiert werden.
Literaturverzeichnis
Zur Erstellung der vorliegenden „Fiche pédagogique“ wurden folgende Unterlagen herangezogen:
- Lux-Transplant, Organspender werden?
Ministère de la Santé, Luxemburg, 2002