Drogen im Straßenverkehr
- Rauschgiftsucht
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Der Drogengenuss führt zu Verhaltensänderungen.
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- Die SchülerInnen über die Wirkungen und die Folgen der Drogeneinnahme bei Autofahrern informieren.
- Keine Drogen am Steuer!
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Betäubungsmittel beeinträchtigen die Fahrfähigkeit und damit auch die Verkehrssicherheit wie Alkohol.
Ein unter Drogeneinfluss stehender Fahrzeugführer hat eine nachlassende
Reaktionsfähigkeit und ein gestörtes Gleichgewicht, verhält sich im
Straßenverkehr sehr unkonzentriert und leidet an Selbstüberschätzung
und plötzlich einsetzender Müdigkeit.
Durch den Konsum von Drogen wird die Fitness zum Fahren erheblich eingeschränkt !
(Quelle: Autotouring 6/2003, ACL Luxembourg)
Schülerunterlagen
Wie schnell, wie und wie lange wirken Drogen ?
Wie schnell wirken Drogen und welche unterschiedlichen Auswirkungen haben Drogen auf das Autofahren.
Ecstasy, Amphetamine, Speed (Designerdrogen)
Wirkungen treten nach Einnahme in wenigen Minuten ein. Der „Rausch“ hält etwa 4 – 8 Stunden an.
Die stimulierende Wirkung ist ähnlich dem Kokain. Es können sich ergeben:
- Euphorie, subjektiv erhöhte Leistungsfähigkeit
- Ruhelosigkeit
- Reizbarkeit
- Wahnvorstellungen
- Enthemmung.
Im nachfolgenden Entzug kommt es zu:
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Depressionen
- Dramatischem Leistungsabfall
- Starker Ermüdung
- Erweiterung der Pupillen, wodurch eine erhöhte Blendgefahr besteht.
Die euphorischen Folgen führen zu einer erhöhten Risikobereitschaft im
Straßenverkehr, wodurch man sich selbst und andere in Gefahr bring. Die
stimulierende Wirkung führt dazu, dass man sich selbst überschätzt und
dadurch sehr impulsiv und verantwortungslos reagiert.
Hinzukommt, dass während der Entzugsphase die Gefahr des Einschlafens am Steuer besteht.
Haschisch, Marihuana, Cannabis
Nach dem „Joint“ beginnt die Rauschwirkung nach wenigen Minuten und
steigt in ca. 15 Minuten auf den Höhepunkt. Der „Rausch“ dauert etwa 3
bis 4 Stunden und kann aber auch bis zu 10 Stunden anhalten.
Die Konsequenzen sind:
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Beeinflussung das Gehirns
- Seelische Veränderungen
- Benommenheit
- Verlangsamung der Bewegungen
- Verlängerung der Reaktionszeit.
Schwere Ausfälle können in Verbindung mit Alkohol auftreten.
Die Rauschwirkung macht das sichere Führen eines Fahrzeugs unmöglich !
LSD
Wirkungen treten nach wenigen Minuten ein, der richtige „Rausch“ jedoch
erst nach einer Stunde. Der „Trip“ hält bis zu 12 Stunden an und kann
zum Teil mit einer wellenförmigen Nachphase tagelang anhalten. Nicht
selten kommt es selbst nach Wochen ohne erneuten Konsum zu einer
urplötzlichen Rauschwirkung, dem sogenannten „Flashback“.
Es entstehen:
- Wahrnehmungsveränderungen
- Sinnestäuschungen
- Koordinationsstörungen
- Affektstörungen
- Verfolgungswahn
- Gewalttätigkeiten
- Erweiterung der Pupillen, wodurch selbst bei Tageslicht eine erhöhte Blendgefahr entsteht.
Die beschriebenen psychischen Störungen können dazu führen, dass man
nicht mehr zwischen der Realität und der Gefühlswelt unterscheiden
kann. Panikreaktionen, die Verwirrung, der Verlust der Selbstkontrolle,
usw. führen zu Verhalten, welche große Gefahren am Steuer mit sich
ziehen.
Kokain
Beim „Schnupfen“ tritt die Wirkung in ca. 3 Minuten und beim „Spritzen“
innerhalb von Sekunden ein. Der „Rausch“ dauert etwa 4 Stunden und
läuft in drei Phasen ab.
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1. Phase
- Euphorie
- Rededrang
- Erhöhte Kontaktfreudigkeit
- Erhöhte Risikofreudigkeit.
- 2. Phase
- Einschränkung des räumlichen Sehens
- Erhöhte Blendgefahr durch erweiterte Pupillen.
- 3. Phase
- Verfolgungswahn
- Sinnestäuschungen
- Depressionen
- Müdigkeit
- Reizbarkeit
- Schlaflosigkeit.
In allen drei Phasen ist aufgrund der psychischen Veränderungen,
insbesondere der zum Teil extremen Aggressionsbereitschaft die
Fahrtüchtigkeit nicht gegeben.
Heroin, Morphium, Opium
Nach „Spritzen“ treten erste Wirkungen in ein bis drei Minuten auf.
Zunächst entsteht ein extremes Hochgefühl, das nach ca. 3 Stunden in Dämpfungen bis zu Bewusstseinstrübungen übergeht.
Bei Süchtigen entsteht zusätzlich eine zunehmende Entzugsangst.
Die allgemeine dämpfende Wirkung, mit möglichen motorischen Störungen und einer extremen Pupillenverengung, macht fahruntüchtig.
Zusammenfassung
Es gibt keine „sanften“ Drogen am Steuer.
Alle ziehen schwerwiegendere Auswirkungen mit sich, als jene die durch
eine Blutalkoholkonzentration von 0,8 ‰ hervorgerufen werden. Sie
stellen eine große potentielle Gefahr dar, da ihr Konsum
psychomotorische Begleiterscheinungen mit sich zieht, die der
Fahrtüchtigkeit im Wege stehen.
Im Gegensatz zum Alkohol ist die "Abbauzeit" von Drogen nicht
kalkulierbar. Tests haben gezeigt, dass es nach der Einnahme oft Tage
bzw. sogar Monate dauern kann, bis die körperliche und geistige Fitness
zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr wiederhergestellt ist.
Drogenkonsum bei Jugendlichen
Bestimmte Drogen, insbesondere Tabak und Alkohol, sind fester Bestandteil unsere Gesellschaft. Viele Jugendliche kommen schon sehr frühzeitig, mit diesen „gesellschaftsfähigen“ Drogen in Kontakt, deren unverantwortlicher Ungang von den Erwachsenen oft vorgelebt, respektiv toleriert und in der Werbung verherrlicht wird. Daher ist es kaum verwunderlich, dass etliche Jugendliche die Wirkung anderer Drogen (Cannabis, Ecstasy, Kokain oder andere) ebenfalls verharmlosen.
Im Jahr 1999 wurde eine Studie zum „Wohlbefinden der Jugendlichen in Luxemburg“, um Auftrag des Ministeriums für Gesundheit und des Ministeriums für Bildung, durchgeführt. In dieser Studie wurden insgesamt 7397 Jugendlich auch zum Thema Drogekonsum befragt.
Laut dieser Untersuchung haben fast 50 % der 18-Jährigen bereits einmal in ihrem Leben eine illegale Drogen genommen. Der Konsum „harter“ Drogen ist nur wenig unter den Jugendlichen verbreitet. Circa. 4-5 % der 18-Jährigen haben mindestens einmal in ihrem Leben eine solche Droge genommen.
Die Droge, die bei weitem am häufigsten mindestens einmal im Leben eingenommen wurde, ist Cannabis. 27 % aller Jugendlichen haben diese Droge schon einmal ausprobiert. Bei sämtlichen anderen Drogen bleibt die Anzahl jugendlicher Konsumenten unter 5 %.
Der Konsum illegaler Drogen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. In der Srudie von Matheis, Prussen und Reuter von 1992 gaben 18,1 % (237 SchülerInnen einer repräsentativen Gruppe von 1320) der Jugendlichen der 3. Klassenstufe des Sekundarunterrichts an, Kontakt mit illegalen Drogen zu haben. In dieser Studie behaupten dies 41,1 % (459 Jugendliche von 1117 Schülern der 3. Klassenstufe des Sekundarunterrichts) der Jugendlichen der gleichen Unterrichtsstufe.
Wie werden Drogenkontrollen durchgeführt ?
Viele Länder wenden folgendes Schema bei Verkehrskontrollen an:
- Als erstes werden Verhaltenstests durchgeführt.
Die Verhaltenstests sind in einigen Ländern, wie Schweden, Norwegen, Kanada und USA, bereits sehr ausgereift.
Der Polizeibeamte untersucht ob der Autofahrer äußere Zeichen aufweist, die auf einen Drogenkonsum schließen lassen (gerötete Augen, träge auf Licht reagierende Pupillen, Gleichgewichtsstörungen, langsame Reaktionen, .....). Er führt ebenfalls Standardtests, wie mehrfaches Berühren der Nasenspitze mit der Zeigefingerspitze oder 30 Sekunden auf einem Bein stehen, durch.
Diese Methoden geben einen ersten Eindruck und erlauben es zu erkennen, ob der Autofahrer unter Drogeneinfluss steht oder nicht.
- Nachdem Verhaltenstests durchgeführt wurden, wird durch einen Arzt eine Urinprobe oder eine Blutprobe auf dem Polizeirevier oder in einem Krankenhaus vorgenommen.
- Der alles entscheidende Punkt, ist allerdings die Bestätigung des positiven Befundes durch eine Blutprobe. Diese Blutprobe darf jedoch nur in einem anerkannten toxikologischen Labor durchgeführt werden. In Luxemburg ist dies die toxikologische Abteilung des Staatslabors oder „Laboratoire National de Santé“.
Laut Polizeiuntersuchungen gehört der Konsum von Rauschgift bei Jugendlichen mittlerweile teilweise zum „guten Ton“. Was noch vor ein paar Jahren landläufig nahezu als Verbrechen verschrieen war, nämlich das Fahren unter Drogeneinfluss, dafür haben die Jugendlichen heute nur noch ein müdes Lächeln übrig.
Strafen für Drogenlenker
Wer andere Personen verletzt, muss mit Zahlungen von Schadensersatz, Schmerzensgeld und Renten an das Unfallopfer rechnen. Alkohol und Drogen am Steuer beeinträchtigen den Versicherungsschutz. Auch wenn man den Unfall nicht verschuldet hat, kann der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung sowie der Kaskoversicherung eingeschränkt werden.
Gesetzliche Bestimmungen in Luxemburg
(Code de la route, Artikel 17)
Bei Verdacht auf Alkohol-, Drogen- und Medikamentenkonsum kann das Auto von der Polizei beschlagnahmt werden.
Bei Verstößen gegen den Artikel 17, wird von den Polizeibeamtem ein Bericht erstellt, der an das Transport-ministerium und an das Gericht geschickt. Beide Instanzen legen das Strafmaß, d.h. die Höhe des Bußgeldes, den Punkteabzug, ein eventuelles Fahrverbot, gegebenenfalls eine Gefängnisstrafe und / oder den Führerschein-entzug, fest. Die Höhe des Strafmaßes richtet sich nach den Eintragungen im Strafregister des unter Drogen stehenden Fahrers.
Übrigens:
- Alkohol und Drogen können immer genauer in ihrer Art und Konzentration nachgewiesen werden.
- Auch wer als Fahrradfahrer erheblich berauscht im Straßenverkehr auffällt, riskiert seine Fahrerlaubnis, da seine generelle Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr fraglich sein kann.
Lehrerunterlagen
Die vorliegende „Fiche pédagogique“ ist Teil eines Programms, welches das Fahren unter Betäubungsmitteln und seine möglichen Konsequenzen fächerübergreifend behandelt.
Es wird vorgeschlagen folgende Reihenfolge einzuhalten und mit den zuständigen LehrerInnen abzusprechen.
Literaturverzeichnis
Zur Erstellung der vorliegenden „Fiche pédagogique“ wurden folgende Unterlagen herangezogen:
- Fleech Joachim, Drogen und Medikamente im Straßenverkehr, Faktensammlung
Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V., Bonn, 2002
- Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein, Alles klar ? ! Grafik + Druck GmbH + Co KG, Kiel, 2000
- Wagener Yolande, Petry Pascale, Das Wohlbefinden der Jugendlichen in Luxemburg
Ministère de la Santé et Ministère de l’Education nationale, de la Formation Professionnelle et des Sports, Luxemburg, 2002
- Internetadressen: Polizei Baden-Württemberg Ministère de la Santé