Drogen im Straßenverkehr
- Rauschgiftsucht
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Der Drogengenuss führt zu Verhaltensänderungen.
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- Die SchülerInnen über die Wirkungen und die Folgen der Drogeneinnahme bei Autofahrern informieren.
- Keine Drogen am Steuer!
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Betäubungsmittel beeinträchtigen die Fahrfähigkeit und damit auch die Verkehrssicherheit wie Alkohol.
Ein unter Drogeneinfluss stehender Fahrzeugführer hat eine nachlassende
Reaktionsfähigkeit und ein gestörtes Gleichgewicht, verhält sich im
Straßenverkehr sehr unkonzentriert und leidet an Selbstüberschätzung
und plötzlich einsetzender Müdigkeit.
Durch den Konsum von Drogen wird die Fitness zum Fahren erheblich eingeschränkt !
(Quelle: Autotouring 6/2003, ACL Luxembourg)
Schülerunterlagen
Wie schnell, wie und wie lange wirken Drogen ?
Wie schnell wirken Drogen und welche unterschiedlichen Auswirkungen haben Drogen auf das Autofahren.
Ecstasy, Amphetamine, Speed (Designerdrogen)
Wirkungen treten nach Einnahme in wenigen Minuten ein. Der „Rausch“ hält etwa 4 – 8 Stunden an.
Die stimulierende Wirkung ist ähnlich dem Kokain. Es können sich ergeben:
- Euphorie, subjektiv erhöhte Leistungsfähigkeit
- Ruhelosigkeit
- Reizbarkeit
- Wahnvorstellungen
- Enthemmung.
Im nachfolgenden Entzug kommt es zu:
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Depressionen
- Dramatischem Leistungsabfall
- Starker Ermüdung
- Erweiterung der Pupillen, wodurch eine erhöhte Blendgefahr besteht.
Die euphorischen Folgen führen zu einer erhöhten Risikobereitschaft im
Straßenverkehr, wodurch man sich selbst und andere in Gefahr bring. Die
stimulierende Wirkung führt dazu, dass man sich selbst überschätzt und
dadurch sehr impulsiv und verantwortungslos reagiert.
Hinzukommt, dass während der Entzugsphase die Gefahr des Einschlafens am Steuer besteht.
Haschisch, Marihuana, Cannabis
Nach dem „Joint“ beginnt die Rauschwirkung nach wenigen Minuten und
steigt in ca. 15 Minuten auf den Höhepunkt. Der „Rausch“ dauert etwa 3
bis 4 Stunden und kann aber auch bis zu 10 Stunden anhalten.
Die Konsequenzen sind:
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Beeinflussung das Gehirns
- Seelische Veränderungen
- Benommenheit
- Verlangsamung der Bewegungen
- Verlängerung der Reaktionszeit.
Schwere Ausfälle können in Verbindung mit Alkohol auftreten.
Die Rauschwirkung macht das sichere Führen eines Fahrzeugs unmöglich !
LSD
Wirkungen treten nach wenigen Minuten ein, der richtige „Rausch“ jedoch
erst nach einer Stunde. Der „Trip“ hält bis zu 12 Stunden an und kann
zum Teil mit einer wellenförmigen Nachphase tagelang anhalten. Nicht
selten kommt es selbst nach Wochen ohne erneuten Konsum zu einer
urplötzlichen Rauschwirkung, dem sogenannten „Flashback“.
Es entstehen:
- Wahrnehmungsveränderungen
- Sinnestäuschungen
- Koordinationsstörungen
- Affektstörungen
- Verfolgungswahn
- Gewalttätigkeiten
- Erweiterung der Pupillen, wodurch selbst bei Tageslicht eine erhöhte Blendgefahr entsteht.
Die beschriebenen psychischen Störungen können dazu führen, dass man
nicht mehr zwischen der Realität und der Gefühlswelt unterscheiden
kann. Panikreaktionen, die Verwirrung, der Verlust der Selbstkontrolle,
usw. führen zu Verhalten, welche große Gefahren am Steuer mit sich
ziehen.
Kokain
Beim „Schnupfen“ tritt die Wirkung in ca. 3 Minuten und beim „Spritzen“
innerhalb von Sekunden ein. Der „Rausch“ dauert etwa 4 Stunden und
läuft in drei Phasen ab.
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1. Phase
- Euphorie
- Rededrang
- Erhöhte Kontaktfreudigkeit
- Erhöhte Risikofreudigkeit.
- 2. Phase
- Einschränkung des räumlichen Sehens
- Erhöhte Blendgefahr durch erweiterte Pupillen.
- 3. Phase
- Verfolgungswahn
- Sinnestäuschungen
- Depressionen
- Müdigkeit
- Reizbarkeit
- Schlaflosigkeit.
In allen drei Phasen ist aufgrund der psychischen Veränderungen,
insbesondere der zum Teil extremen Aggressionsbereitschaft die
Fahrtüchtigkeit nicht gegeben.
Heroin, Morphium, Opium
Nach „Spritzen“ treten erste Wirkungen in ein bis drei Minuten auf.
Zunächst entsteht ein extremes Hochgefühl, das nach ca. 3 Stunden in Dämpfungen bis zu Bewusstseinstrübungen übergeht.
Bei Süchtigen entsteht zusätzlich eine zunehmende Entzugsangst.
Die allgemeine dämpfende Wirkung, mit möglichen motorischen Störungen und einer extremen Pupillenverengung, macht fahruntüchtig.
Zusammenfassung
Es gibt keine „sanften“ Drogen am Steuer.
Alle ziehen schwerwiegendere Auswirkungen mit sich, als jene die durch
eine Blutalkoholkonzentration von 0,8 ‰ hervorgerufen werden. Sie
stellen eine große potentielle Gefahr dar, da ihr Konsum
psychomotorische Begleiterscheinungen mit sich zieht, die der
Fahrtüchtigkeit im Wege stehen.
Im Gegensatz zum Alkohol ist die "Abbauzeit" von Drogen nicht
kalkulierbar. Tests haben gezeigt, dass es nach der Einnahme oft Tage
bzw. sogar Monate dauern kann, bis die körperliche und geistige Fitness
zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr wiederhergestellt ist.
Drogenkonsum bei Jugendlichen
Bestimmte Drogen, insbesondere Tabak und Alkohol, sind fester
Bestandteil unsere Gesellschaft. Viele Jugendliche kommen schon sehr
frühzeitig, mit diesen „gesellschaftsfähigen“ Drogen in Kontakt, deren
unverantwortlicher Ungang von den Erwachsenen oft vorgelebt, respektiv
toleriert und in der Werbung verherrlicht wird. Daher ist es kaum
verwunderlich, dass etliche Jugendliche die Wirkung anderer Drogen
(Cannabis, Ecstasy, Kokain oder andere) ebenfalls verharmlosen.
Im Jahr 1999 wurde eine Studie zum „Wohlbefinden der Jugendlichen in
Luxemburg“, um Auftrag des Ministeriums für Gesundheit und des
Ministeriums für Bildung, durchgeführt. In dieser Studie wurden
insgesamt 7397 Jugendlich auch zum Thema Drogekonsum befragt.
Laut dieser Untersuchung haben fast 50 % der 18-Jährigen bereits einmal
in ihrem Leben eine illegale Drogen genommen. Der Konsum „harter“
Drogen ist nur wenig unter den Jugendlichen verbreitet. Circa. 4-5 %
der 18-Jährigen haben mindestens einmal in ihrem Leben eine solche
Droge genommen.
Die Droge, die bei weitem am häufigsten mindestens einmal im Leben
eingenommen wurde, ist Cannabis. 27 % aller Jugendlichen haben diese
Droge schon einmal ausprobiert. Bei sämtlichen anderen Drogen bleibt
die Anzahl jugendlicher Konsumenten unter 5 %.
Im Jahr 1998, lag die Zahl der Jugendlichen, die Cannabis genommen haben, wie folgt:
- 3,5 % bei 13-Jährigen
- 15,4 % bei 14-Jährigen
- 21,8 % bei 15-Jährigen
- 33,4 % bei 16-Jährigen
- 35,8 % bei 17-Jährigen
- 43,6 % bei 18-Jährigen
Der Konsum illegaler Drogen hat in den letzten Jahren stark zugenommen.
In der Srudie von Matheis, Prussen und Reuter von 1992 gaben 18,1 %
(237 SchülerInnen einer repräsentativen Gruppe von 1320) der
Jugendlichen der 3. Klassenstufe des Sekundarunterrichts an, Kontakt
mit illegalen Drogen zu haben. In dieser Studie behaupten dies 41,1 %
(459 Jugendliche von 1117 Schülern der 3. Klassenstufe des
Sekundarunterrichts) der Jugendlichen der gleichen Unterrichtsstufe.
Wie werden Drogenkontrollen durchgeführt ?
Viele Länder wenden folgendes Schema bei Verkehrskontrollen an:
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Als erstes werden Verhaltenstests durchgeführt.
Die Verhaltenstests sind in einigen Ländern, wie Schweden, Norwegen, Kanada und USA, bereits sehr ausgereift.
Der Polizeibeamte untersucht ob der Autofahrer äußere Zeichen aufweist,
die auf einen Drogenkonsum schließen lassen (gerötete Augen, träge auf
Licht reagierende Pupillen, Gleichgewichtsstörungen, langsame
Reaktionen, .....). Er führt ebenfalls Standardtests, wie mehrfaches
Berühren der Nasenspitze mit der Zeigefingerspitze oder 30 Sekunden auf
einem Bein stehen, durch.
Diese Methoden geben einen ersten Eindruck und erlauben es zu erkennen, ob der Autofahrer unter Drogeneinfluss steht oder nicht.
- Nachdem Verhaltenstests durchgeführt wurden, wird durch einen Arzt
eine Urinprobe oder eine Blutprobe auf dem Polizeirevier oder in einem
Krankenhaus vorgenommen.
- Der alles entscheidende Punkt, ist allerdings die Bestätigung des
positiven Befundes durch eine Blutprobe. Diese Blutprobe darf jedoch
nur in einem anerkannten toxikologischen Labor durchgeführt werden. In
Luxemburg ist dies die toxikologische Abteilung des Staatslabors oder
„Laboratoire National de Santé“.
Hier finden Sie einige Zahlen die vom Staatslabor veröffentlicht
wurden. Es handelt sich hier um toxikologische Untersuchungen, die bei
Autofahrern, welche in einen Verkehrsunfall in Luxemburg verwickelt
waren, durchgeführt wurden.
1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 |
33 36 65 72 80 125 126 150 |
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Auffallend ist:
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Dass die Anzahl der Untersuchungen bei Verdacht auf Drogenkonsum,
sich zwischen den Jahren 1995 und 2002, fast verfünffacht hat !
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Laut Polizeiuntersuchungen gehört der Konsum von Rauschgift bei
Jugendlichen mittlerweile teilweise zum „guten Ton“. Was noch vor ein
paar Jahren landläufig nahezu als Verbrechen verschrieen war, nämlich
das Fahren unter Drogeneinfluss, dafür haben die Jugendlichen heute nur
noch ein müdes Lächeln übrig.
- Der hohe Anteil von Methadon (20,15%) bei den illegalen Drogenfällen.
- Dass in vielen Fällen andere Drogen, Medikamente oder Alkohol als Beikonsum nachgewiesen werden konnten.
Strafen für Drogenlenker
Wer andere Personen verletzt, muss mit Zahlungen von Schadensersatz,
Schmerzensgeld und Renten an das Unfallopfer rechnen. Alkohol und
Drogen am Steuer beeinträchtigen den Versicherungsschutz. Auch wenn man
den Unfall nicht verschuldet hat, kann der Schutz der gesetzlichen
Unfallversicherung sowie der Kaskoversicherung eingeschränkt werden.
Gesetzliche Bestimmungen in Luxemburg
(Code de la route, Artikel 17)
Bei Verdacht auf Alkohol-, Drogen- und Medikamentenkonsum kann das Auto von der Polizei beschlagnahmt werden.
Bei Verstößen gegen den Artikel 17, wird von den Polizeibeamtem ein
Bericht erstellt, der an das Transport-ministerium und an das Gericht
geschickt. Beide Instanzen legen das Strafmaß, d.h. die Höhe des
Bußgeldes, den Punkteabzug, ein eventuelles Fahrverbot, gegebenenfalls
eine Gefängnisstrafe und / oder den Führerschein-entzug, fest. Die Höhe
des Strafmaßes richtet sich nach den Eintragungen im Strafregister des
unter Drogen stehenden Fahrers.
Übrigens:
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Alkohol und Drogen können immer genauer in ihrer Art und Konzentration nachgewiesen werden.
- Auch wer als Fahrradfahrer erheblich berauscht im Straßenverkehr
auffällt, riskiert seine Fahrerlaubnis, da seine generelle Eignung zur
Teilnahme am Straßenverkehr fraglich sein kann.
Lehrerunterlagen
Die vorliegende „Fiche pédagogique“ ist Teil eines Programms, welches
das Fahren unter Betäubungsmitteln und seine möglichen Konsequenzen
fächerübergreifend behandelt.
Es wird vorgeschlagen folgende Reihenfolge einzuhalten und mit den zuständigen LehrerInnen abzusprechen.
Literaturverzeichnis
Zur Erstellung der vorliegenden „Fiche pédagogique“ wurden folgende Unterlagen herangezogen:
- Fleech Joachim, Drogen und Medikamente im Straßenverkehr, Faktensammlung
Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V., Bonn, 2002
- Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Landes
Schleswig-Holstein, Alles klar ? ! Grafik + Druck GmbH + Co KG, Kiel,
2000
- Wagener Yolande, Petry Pascale, Das Wohlbefinden der Jugendlichen in Luxemburg
Ministère de la Santé et Ministère de l’Education nationale, de la Formation Professionnelle et des Sports, Luxemburg, 2002
- Internetadressen: Polizei Baden-Württemberg